Wirtschaftsplan 2023

Nach Prüfung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt es folgende Entscheidung zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes 2023

a) Gemäß § 28 Absatz 7 EigVO M-V i. V. m. § 64 Absatz 1 und § 52 Absatz 2 KV M-V wird der in der Zusammenstellung des  Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebes MEWA festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für lnvestitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR genehmigt.

b) Gemäß § 28 Absatz 7 EigVO M-V i. V. m. § 64 Absatz 1 und § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in der Zusammenstellung des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebes MEWA festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 400 TEUR genehmigt.

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Zusammenfassung Wirtschaftsplan 2023